Auf der Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Wirtschaft, Tourismus und Kultur stand heute die Information der Verwaltung über die Einführung einer neuen Gebühr für Odenthal. In der Sitzung wurde beschlossen: Sie kommt nicht.
Weil die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist, Gewässer in ihrem Gebiet zu unterhalten, entstehen ihr Kosten. Zur Gewässerunterhaltungspflicht gehört zum Beispiel die Erhaltung des Gewässerbettes, die Erhaltung der Ufer, die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss, oder die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers, insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen.
In den Haushalt 2021 Odenthals sind dafür insgesamt 87.551 Euro Belastung eingestellt. Die Gemeinden dürfen ihre Kosten als Gewässerunterhaltungsgebühr in der Gemeinde umlegen. Betroffen wären Eigentümer*innen von versiegelten und von unversiegelten Grundstücken. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Umlage besteht nicht. Bisher werden die Kosten über den allgemeinen Haushalt sozialisiert.
Würde der Vorschlag der Verwaltung umgesetzt, erhöhte sich die Gebühr nach erster Schätzung der Verwaltung um über 70 Prozent auf insgesamt 150.000 Euro, da auch die „Personal- und Verwaltungskosten zur Durchführung der Umlage und der Aufwand zur Ermittlung der Umlage“ „zum umlagefähigen Aufwand“ gehören.
Die Verwaltung schlug dem Ausschuss heute vor, weitere Zahlen zu erheben und noch offene Fragen zu klären, und so eine endgültige Entscheidung über die Einführung der Gebühr im Sommer diesen Jahres vorzubereiten. Wegen der aufwendigen Vorarbeiten sei die Einführung der neuen Gewässerunterhaltungsgebühr vor dem Jahr 2023 dennoch unwahrscheinlich.
Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Vorschlag, die SPD enthielt sich. Die Gegenstimmen von CDU und FDP reichten aber für eine Mehrheit gegen den Vorschlag. Die Pläne für die neue Gebühr werden damit nicht weiter verfolgt.