Was wird gefördert?

In der Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 18. Februar 2021 wurde das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für die Entwicklungsachse Odenthal-Altenberg erörtert. Abschließend sollten die nächsten Schritte beschlossen werden.

Der Arbeitsstand des ISEK ist, dass das Gesamtkonzept mit seinen 24 Einzelmaßnahmen erst eine überwiegend unverbindliche Basis für eine vertiefende Planung darstellt. Zum Beispiel der Ausgang des parallel laufenden Verkehrsentwicklungskonzeptes, verschiedene Eigentumsverhältnisse entlang der Achse, oder verhärtete Fronten in Altenberg werfen derzeit Fragen auf, die für eine endgültige Planung noch beantwortet werden müssen. In dem Gesamtvorhaben sind momentan cirka 20 Millionen Euro Kosten dargestellt, wenn alle Einzelmaßnahmen verwirklicht würden. Bisher sind nach der Auskunft der Verwaltung €72.000 für das Grobkonzept angefallen. Weitere €80.000 sollen nun für die vertiefte Rahmenplanung des ISEK bereitgestellt werden. Die Verwaltung kann sich dafür vorstellen, drei Planungsbüros in einem Wettbewerb um den besten Vorschlag antreten zu lassen. Dies könnte an einem Wochenende in einem Werkstatt-Format mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Politik umgesetzt werden.

Die FDP lehnt ein ISEK bei der aktuellen Haushaltslage grundsätzlich ab. Sie rechnete dem Plenum mindestens 11 Millionen Euro Eigenanteil vor, die trotz der Förderung mit Geldern aus dem Städtebauförderungsprogramm von Land und Bund in Odenthal aufgebracht werden müssten.

Bündnis 90/Die Grünen erkundigten sich bei Bürgermeister Robert Lennerts ebenfalls nach der Finanzierbarkeit des Gesamtprojektes. Es stünde ein Eigenanteil im Volumen von 10 Millionen Euro für die nächsten fünf Jahre im Raum. Bürgermeister Robert Lennerts führte in seiner Antwort aus, man habe das ISEK in der Verwaltung und mit dem Kämmerer abgesprochen, und käme zu dem Ergebnis, dass man sich das nach dem aktuellem Stand leisten könne. Das dürfte nicht wenige überrascht haben. Vor gerade einmal zwei Monaten hatten der Bürgermeister und der Kämmerer den Ratsmitgliedern noch mit der Haushaltssicherung gedroht, wenn die Ponywiese in 2021 nicht für €1.650.000 nach Abzug des Restbuchwertes verkauft würde.

In mehreren Wortmeldungen fragten sich Ausschussmitglieder nach, inwieweit ein ISEK als Grundlage eines Förderantrages die Verpflichtung für die Gemeinde mit sich brächte, alle darin enthaltenen Einzelmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist umsetzen zu müssen. Aus den Reihen von Bündnis 90/Die Grünen wurden außerdem Bedenken geäußert, bereits für einzelne Maßnahmen zur Verfügung gestellte und verbrauchte Fördermittel müssten eventuell sogar zurückgezahlt werden, wenn das ISEK nicht vollständig umgesetzt würde.

Einige Erklärungen der Verwaltung und des eingeladenen Stadtplanungsbüros tendierten zunächst dahin, die Reihenfolge und der Zeitpunkt der Umsetzung aller Einzelmaßnahmen seien innerhalb des Förderzeitraums flexibel wählbar. Die Gemeinde könne mit einer eigenen Prioritätenliste bestimmen, was zuerst realisiert werden soll.

Gegen Ende der Sitzung kam noch einmal die Diskussion darüber auf, ob auch flexibel entschieden werden könne, welche Einzelmaßnahmen man überhaupt umsetzen wolle. Nach Ansicht der Verwaltung würde jede Einzelmaßnahme gefördert, und es gäbe für jedes Einzelprojekt einen separaten Förderbescheid. Daher gäbe es auch diese Entscheidungsfreiheit. Bürgermeister Robert Lennerts zog in diesem Kontext einen Vergleich mit der Regionale 2010, wo das so gewesen sei. Eine Gefahr, eventuell die bereits für Einzelmaßnahmen gewährten Fördergelder zurückzahlen zu müssen, sah die Verwaltung nicht. Nachdem diese Bedenken ausgeräumt worden waren, stimmten Bündnis 90/Die Grünen einer vertieften Rahmenplanung für ein finales ISEK gemeinsam mit CDU und SPD am Ende der Sitzung zu.

Der letzte Programmaufruf zur Städtebauförderung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen für das Förderjahr 2021 liest sich allerdings so, als seien die Bedenken von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP doch begründet.

Danach sind ausschließlich städtebauliche Gesamtmaßnahmen förderfähig. Die einzelnen darin enthaltenen Maßnahmen werden immer „im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme“ gefördert. Voraussetzung für die Förderung sind „die räumliche Abgrenzung des Fördergebiets“, und „ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind.“ „Städtebaufördermittel werden […] zur Deckung der Kosten der einheitlichen Vorbereitung und zügigen Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme als Einheit (Gesamtmaßnahme) eingesetzt. Fördergegenstand ist demnach die Gesamtmaßnahme“. Hinsichtlich des Zeitrahmens heißt es: „Neue städtebauliche Gesamtmaßnahmen sind grundsätzlich innerhalb eines achtjährigen Zeitraumes durchzuführen; in begründeten Fällen ist eine Verlängerung möglich“. „Der Finanzierungsplan hat den Veranschlagungen im Bundes- und Landeshaushalt Rechnung zu tragen. Das heißt, dass die beantragte Maßnahme mit einem fünfjährigen Verpflichtungsrahmen zu planen ist.“

Im Programmaufruf wird für die Förderfähigkeit von Maßnahmen auf die „Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008“ als Grundlage hingewiesen. Darin wird dargestellt, dass die Gemeinde nach Abschluss der Gesamtmaßnahme eine Gesamtrechnung „auf der Grundlage der Verwendungsnachweise für die bereits abgerechneten städtebaulichen Einzelmaßnahmen vorzulegen“ hat. „Die Gesamtabrechnung ist der Nachweis der Gemeinde, dass alle Einnahmen erfasst und ausgeschöpft wurden und die Mittel zweckentsprechend eingesetzt worden sind.“ „Gegenstand der Gesamtabrechnung ist die geförderte städtebauliche Gesamtmaßnahme als Einheit, so wie sie räumlich abgegrenzt wurde, oder selbstständig abrechenbare Teile davon.“ Die Bezirksregierung prüft die Gesamtabrechnung und teilt das Ergebnis dem Ministerium mit. In den Richtlinien wird darauf hingewiesen, dass das Ministerium dann, „soweit notwendig, über die Umwandlung der in der Vergangenheit als Vorauszahlung bereitgestellten Finanzhilfen des Bundes in einen Zuschuss oder ein Darlehen“ entscheidet.

Dieses Reglement dürfte auch dem Odenthaler Vorhaben zugrunde liegen. Die Gemeinde kann hiernach vielleicht doch nicht frei entscheiden, welche Einzelmaßnahmen aus der geförderten Gesamtmaßnahme sie umsetzen will, und welche nicht. Sonst bräuchte man, wie die FDP schon mutmaßte, wohl auch kein ISEK. Logischer ist, dass ein integriertes städtebauliches Konzept den Zusammenhang und die sinnvolle Wechselbeziehung zwischen den Einzelmaßnahmen für den Fördergeber sicherstellen soll. Es verhindert, dass der Sinn einer städtebaulichen Entwicklung, der sich aus der Gesamtmaßnahme ergibt, durch einen nachträglichen punktuellen Verzicht auf einzelne Maßnahmen verloren geht. Bis zum Beschluss eines finalen ISEK durch den Gemeinderat wäre eine endgültige Klärung dieses Sachverhalts sicher empfehlenswert.