Wo kann ich als Privatperson die entsprechenden Fördermittel beantragen? Moment. Da gibt es nichts zu lachen. Warum sollen denn nicht Privatpersonen Fördergelder für etwas bekommen, wofür Andere Zuwendungen erhalten? Impuls für diese Überlegung ist eine Baumschutzsatzung, die Bündnis 90/Die Grünen für Odenthal beantragt haben. Sie soll im Ausschuss für Umwelt, Wirtschaft, Tourismus und Kultur am 15. April 2021 erörtert werden.
Erwartungsgemäß werden mit den Bestimmungen einer solchen Satzung schützenswerte Gehölze vom destruktiven Zugriff der Besitzer*innen bewahrt. Die Idee ist einfach: Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, zur Gestaltung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes und zur Sicherung der Naherholung, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen auf den Menschen und auf Stadtbiotope, zur Erhaltung oder Verbesserung des Stadtklimas, und zur Erhaltung eines artenreichen Baumbestandes sollen die existierenden Pflanzen nicht angetastet werden. Das ist gut, aber es ginge mehr.
Die Zahl der Bäume, die die zuvor genannten Aufgaben zum Wohl der Allgemeinheit und der Einzelnen erfüllen, zu erhöhen, wäre besser. Auch dafür wäre die Lösung einfach: Private Pflanzungen, die keine anderen, individuellen Ziele verfolgen, aus dem Gemeindehaushalt fördern.
Das Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen nennt in ihrem aktuellen Wiederbewaldungskonzept verschiedenen Baumarten, deren Anpflanzung im Interesse der Umwelt und des Klimaschutzes ist. Diese Liste könnte einer Förderfähigkeit zugrunde gelegt werden.
Gewerbliche Betreiber von Wald- und Forstflächen können bereits aufgrund der Schäden durch den Fichtenborkenkäfer aus einem auf stattliche 75 Millionen Euro massiv aufgestockten Fördertopf schöpfen, wenn sie mit solchen Bäumen ihre jetzt gerodeten Wälder wieder aufforsten. Das ist natürlich eine wichtige Maßnahme für den Klimaschutz. Die entstandenen riesigen Freiflächen sind allerdings nicht nur eine Mahnung an den Klimaschutz. Sie plakatieren auch die Monokulturen, die in der Vergangenheit mit unternehmerischem Geist und Gewinnabsicht angelegt wurden.
Aufgrund des bei Befall pauschal anfallenden Preisabschlages, und wegen des derzeitigen Überangebotes auf dem Markt, ist in den meisten Fällen der übliche Gewinn für die gewerbliche Wald- und Forstwirtschaft derzeit nicht zu realisieren. Ohne den Klimaschutz als Trumpfkarte wäre das bloß ein wirksam gewordenes wirtschaftliches Risiko. Pech gehabt. So lässt sich der entgangene Gewinn nun aber teilweise über Fördermittel bei der Neuaufforstung sozialisieren.
Ein geförderter oder gespendeter Baum, den ein Waldbesitzer in seinem Wald pflanzt, dürfte die gleiche Wirkung wie ein einzelner Baum haben, den ein*e Hauseigentümer*in auf dem eigenen Grundstück pflanzt. Beide sind somit gleich wichtig. Einen Zugang zu den erwähnten Fördermitteln hat eine Privatperson mit diesen guten Absichten jedoch nicht.
Also bleibt zu wünschen, dass die gute Sache von den Gemeindepolitiker*innen systematisch gefördert wird. Das ginge ganz leicht. Es ist jedoch ein leider mittlerweile vertrautes Schema, dass es für die nicht organisierten Bürger*innen ohne Lobbystrukturen in erster Linie Verbote, Anordnungen und Ordnungswidrigkeiten zur Problemlösung gibt, während die besser Vernetzten öffentliche Gelder und neue Gewinnchancen bekommen. Die vorgelegte Mustersatzung ist dafür ein weiteres Beispiel, wenn sie ohne Modifikationen beschlossen werden würde.
Es gibt jedoch mindestens eine Alternative: Da nicht damit zu rechnen ist, dass Personen, die mit Holz Gewinn machen wollen, einer Baumschutzsatzung zu unterwerfen sind, wäre eine halbwegs faire Lösung, denjenigen Bürger*innen, die schlicht einen tatsächlich selbstlosen Beitrag für den Baumbestand leisten möchten, die Anpflanzung zu einhundert Prozent aus dem Gemeindehaushalt zu fördern. Übrigens wäre das eine wunderbare Position auf der Habenseite der Verwaltung im Klimawandelbericht, auf den die Odenthaler*innen schon seit eineinhalb Jahren warten. Diese Bäume unterliegen im Gegenzug dann vollumfänglich der neuen Baumschutzsatzung. Wer sich nicht der Satzung unterwirft, bekommt keine Fördermittel. Diese Systematik könnte zum Bestandteil der Baumschutzsatzung werden. Förderung und Verpflichtung wären im selben regelwerk beschrieben und damit untrennbar verknüpft.
Finanzielle Mittel sind zudem ausreichend vorhanden. Im jüngst verabschiedeten Gemeindehaushalt Odenthals sind noch mehr als genug nicht nötige Positionen zu finden, mit deren Verzicht diese tatsächlich wirksame und der Allgemeinheit dienende Maßnahme kompensiert werden könnte.
Eine Gemeinde, die wie Odenthal ihre eigenen Entscheidungen wesentlich von den Möglichkeiten der Fördermittelzuwendungen bestimmen lässt, sollte doch diese Triebfeder auf ihre Bürger*innen projizieren können. Die Idee einer bisher vorrangig repressiven Baumschutzsatzung würde vermutlich wesentlich effektiver für den Klimaschutz, wenn die Entscheider*innen in der Gemeinde sich die einfache Frage stellten: Wann würde die Gemeinde anfangen, Bäume zu pflanzen? Antwort: Wenn es gefördert wird.