Regionalplan ohne „Lange Gerade“

Aus einer Vorlage für eine Ausschusssitzung am 25. März 2021 ging hervor, dass die „Lange Gerade“ in Odenthal-Scheuren der Bezirksregierung für den künftigen Regionalplan von der Gemeindeverwaltung als Baulandreservefläche gemeldet worden war. Ein entsprechender Beschluss lag jedoch nicht vor. In einem Beitrag vom 17. März 2021 hatte das Medienprojekt Odenthal darüber berichtet.

Einen Tag später wurde hierzu eine offizielle Beschwerde aus der Bürgerschaft im Rathaus abgegeben. Der Einreicher machte damit Gebrauch davon, dass gemäß der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen jede*r das Recht hat, „sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat […] zu wenden.“. Als Erwartung wurde die Korrektur der Meldung an die Bezirksregierung formuliert.

Aufgrund des kurzen zeitlichen Abstandes zwischen der Abgabe der Beschwerde und der Sitzung war die Eingabe aus der Bevölkerung zwar kein Tagesordnungspunkt. Im Anschluss an die wie geplant geführte Debatte um zwei andere Baulandreserveflächen in Odenthal-Erberich griff jedoch ein Fraktionsmitglied von Bündnis 90/Die Grünen den Gegenstand der Beschwerde mit einer Wortmeldung auf. Unterstützung kam aus der FDP. Im Ergebnis der kurzen Diskussion räumte die Verwaltung ein, ungeachtet der in einer späteren Sitzung noch folgenden formalen Bearbeitung der Beschwerde bereits mit der Bezirksregierung Köln Kontakt aufnehmen zu können.

Wie die Verwaltung dem Beschwerdeführer nun vorab mitteilte, ist dies auch geschehen. Im Nachgang der Sitzung Ende März habe man der Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass die „Lange Gerade“ als Baulandreservefläche „nicht mehr weiter zu berücksichtigen“ sei. In der Sache ist damit wohl die gewünschte Korrektur vorgenommen worden.

Ob es in den Gremien noch Diskussionsbedarf darüber gibt, wie die Verwaltung dazu kam, die „Lange Gerade“ ohne Beschluss des zuständigen Gremiums als Baulandreservefläche an die Bezirksregierung zu melden, wird sich zunächst in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen zeigen. Hier wird der Sachverhalt vorberaten und erst danach im grundsätzlich für Beschwerden zuständigen Haupt- und Finanzausschuss entschieden.