Über den Dächern von Feld

In der Ortslage Odenthal Feld gibt es nach der Bewertung der Gemeindeverwaltung „verschiedene Wohngebäude mit extrem flach geneigtem Walmdach“. Im öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 3. Dezember 2020 erlief die Verwaltung diese sich selbst bereits im Vorfeld gegebene Steilvorlage. Sie befand, das derzeit durch einen Neubau in Feld hinzu gekommene Flachdach würde sich deswegen optisch in das Siedlungsbild einfügen, weil die zuvor erwähnten Walmdächer schon fast Flachdächer seien. Das ist genauso fast wahr wie der zum selben Tagesordnungspunkt von der Verwaltung dargestellte Sachverhalt, dass das „Niederschlagswasser […] bei allen […] Grundstücken in der Ortslage Feld auf dem Grundstück beseitigt“ würde.

Nun kann man darüber schmunzeln oder als Felder*in den Kopf schütteln und anschließend die Sache als kreativ-selektive Deutung abhaken. Allerdings muss es ein allgemeines Interesse daran geben, dass eine Verwaltung zu ihrer Entlastung Tatsachen nicht durch Behauptungen ersetzt, weil der objektive Sachverhalt für sie ansonsten eventuell nachteilig sein könnte. Bleibt eine öffentlich gemachte Behauptung unwidersprochen, wird sie wahr. In der Politik ist sie nicht selten mehr. Sie wird Grundlage weiterer politischer Entscheidungen, deren Qualität oft leidet, wenn sie nicht auf Fakten basieren.

Das Thema war durch die SPD-Fraktion in den Ausschuss gebracht worden. Für sie hatten sich einige Fragen zu dem Neubauvorhaben ergeben, weil das gesamte bereits begonnene Projekt bis dahin vollständig in Eigenregie der Verwaltung und des Bürgermeisters entschieden worden war. Das schließt auch den Verkauf eines Gemeindegrundstücks ein, den kein üblicherweise beteiligtes Gremium beraten und beschlossen hatte. Wie ein Sprecher der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung einräumte, lag der Kaufpreis außerhalb der Zuständigkeit des Bürgermeisters.

Der Ausschuss nahm die Ausführungen der Verwaltung Anfang Dezember letztlich hin und ging zum nächsten Tagesordnungspunkt über. Eine Beschwerde kam dann wenige Tage später statt dessen schriftlich aus der Bevölkerung. In der geht es nicht um den Neubau, sondern um den Bürgermeister. Nach dem Ortsrecht ist für die Bewertung solcher Beschwerden der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde zuständig. Der kommt am 9. März 2021 das nächste Mal zusammen. In dieser Sitzung wird sehr wahrscheinlich der Haushalt für das Jahr 2021 debattiert und beschlossen. Die Finanzen überragen derzeit viele andere Themen und binden Ressourcen aller Fraktionen. Trotz dieser zweifellos notwendigen Fokussierung ist zu hoffen, dass die Gemeindepolitiker*innen Anfang März dennoch dem Impuls der Beschwerde von letztem Dezember folgen und sich die Zeit auch dafür nehmen, Aufsicht zu führen.