Überholen teilweise verunmöglicht

Für die Motorradfahrer*innen hätte es wohl auch schlimmer kommen können. Seit letztem Wochenende hat der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, kurz Straßen.NRW, auf Abschnitten der L310 zwischen Altenberg und Blecher Markierungsknöpfe und Leitschwellen mit aufgesetzten Baken zwischen den Fahrstreifen installiert. Das soll auf dieser Strecke, auf der es häufig zu Unfällen kommt, die Verkehrssicherheit erhöhen.

Auf Nachfrage von Medienprojekt Odenthal stellte Straßen.NRW der Redaktion eine Statistik und nähere Erläuterungen zur Verfügung. Hiernach kam es in den Jahren 2017 bis 2019 zu fünf Unfällen mit teilweise schweren Verletzungen. Beteiligt waren überwiegend Motorradfahrer*innen. Unfallursache war meist eine nicht angepasste Geschwindigkeit. Schon in den Jahren davor erfüllte der betreffende Abschnitt den Sachverhalt einer Unfallhäufungsstelle.

Unübersehbar verboten war das Überholen auf dem gesamten Streckenabschnitt bereits seit Langem. Doppelte durchgezogenen Linien zwischen den Fahrstreifen und eindeutige Verbotsschilder konnten einige Verkehrsteilnehmer scheinbar nicht nachhaltig zur Regeltreue ermuntern. Nun ist das Überholen auf einigen Geraden vor der nächsten Kurve eben physisch verunmöglicht.

Der strategische Charme der Maßnahme ist zweifellos, dass von Denjenigen, die gerne gegen das Überholverbot verstoßen möchten, kaum ein Argument vorgebracht werden kann, Ihnen müsste dazu weiterhin Gelegenheit gegeben werden. Eine Ungleichbehandlung zuungunsten etwa der Motorradfahrer*innen, wie sie auch im Medienprojekt Odenthal in einem Beitrag bereits kontrovers zur Diskussion gestellt wurde, ist hier objektiv ebenfalls kein Kritikpunkt. Überholen kann in den betroffenen Abschnitten niemand mehr.

So betrachtet könnten sich auch die ganz Eiligen mit der Lösung von Straßen.NRW hoffentlich abfinden. Genauso sollte nachvollziehbar sein, dass die zuständige Behörde etwas unternehmen muss, wenn sich eine Unfallhäufungsstelle über längere Zeiträume etabliert.

Für eine nachhaltige Entspannung der Gesamt-Situation geht auch ein Appell an die Fahrradfahrer*innen, zur Unterstützung dieser notwendige Maßnahme bei der eigenen Regeltreue mit gutem Beispiel voranzugehen: Nach Auskunft von Straßen.NRW dürfen Fahrradfahrer*innen in dem Bereich nicht auf der Fahrbahn fahren. Die bergauf linksseitig liegende Rad- und Gehwegfläche ist in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtig. Eine entsprechende Beschilderung regelt das verbindlich vor Ort. In den entsprechenden Abschnitten ist ein für alle gefahrloses Überholen durch mehrspurige Fahrzeuge abgesehen davon kaum möglich. Zur eigenen Sicherheit und zur Konfliktvermeidung innerhalb der Abschnitte mit den Baken wäre es daher wünschenswert, wenn möglichst viele Fahrradfahrer*innen tatsächlich den Radweg benutzen würden.

Die anderen Verkehrsteilnehmer sollten es Ihnen danken.